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Der Kirchenvorstand

Die sieben Mitglieder des Kirchenvorstands sind von den evangelischen Gemeindegliedern (ab Konfirmation, in der Regel ab dem Alter von 14 Jahren) demokratisch für sechs Jahre gewählt.

Das Gremium leitet das Gemeindeleben, verwaltet die ihm anvertrauten Gelder und Spenden, kümmert sich um die Gebäude (Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus) und bringt seine vielfältigen Talente in das Gemeindeleben ein zum Lob Gottes und zum Wohl der Gemeinde und des Ortes.

Alle Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Auch der Pfarrer. Der Kirchenvorstand trifft sich monatlich zu seinen Sitzungen, die jeweils mit einer Andacht (reihum) eröffnet und mit einem Gebet abgeschlossen werden.

 

Folgende Mitglieder sind bis zum 31. August 2027 gewählt:

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